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Mandantenbereich

Kosten

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die anfallenden Kosten der Erstberatung und der gerichtlichen Verfahren. Voraussetzung einer Kostenübernahme ist, dass Ihr Versicherungsschutz die bestehenden Rechtsprobleme abdeckt. Gern führen wir für Sie eine Deckungsanfrage bei Ihrer persönlichen Rechtsschutzversicherung durch. Diesen Service bieten wir für unsere Mandanten kostenlos an. Bitte beachten Sie, dass viele Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligung beinhalten. 

Sie wünschen nur eine Beratung?

Gern stehen wir Ihnen jederzeit für eine rechtliche Beratung zur Verfügung. Die Kosten einer Beratung richten sich nach Aufwand und Schwierigkeit. Individuelle Absprachen sind selbstverständlich möglich. Sprechen Sie uns gern darauf an. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.

Sie wünschen eine außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen?

Die Kosten einer außergerichtlichen Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach sind die Gebühren abhängig von der Höhe des Streitwertes. Der Streitwert ist die finanzielle Größenordnung Ihres Rechtsstreits. Dadurch sind für Sie die Kosten transparent, Vorhersehbar und vor allem nachvollziehbar.

Kosten eines Gerichtsverfahrens

Auch bei Gerichtsverfahren aller Instanzen, richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 

Ist ein Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrag möglich?

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung und nicht die Möglichkeit haben die Kosten eines Rechtsstreits aus eigenen Mitteln zu tragen, besteht die Möglichkeit der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe. Das entsprechende Formular und Merkblätter finden Sie im Mandantenbereich unter Downloads. Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags stehen wir Ihnen gern zur Seite.

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